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Versteigerungsbedingungen für unsere Gebotsauktionen

 


 

 

1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.

 

2. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher und schriftlicher Gebote als anerkannt.

 

3. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseingangs. Den Zuschlag erhält der Meistbietende.

 

4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware wird nach Abschluss der Auktion versandt, auf Kosten und Gefahr des Käufers.

 

5. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Eine Stundung findet grundsätzlich nicht statt. Der Bieter erhält i. d. R. eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.

 

6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen

 

7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 30 Tage nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.

 

8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen oder das Anbringen von Signaturen.

 

9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.

 

10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.

 

11. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum gebotenen Höchstpreis zugeschlagen.

 

12. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.

 

13. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.

 

      Widerrufsrecht

14. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 Der Widerruf ist zu richten an:

       Philatelie Arbeiter,

      Geschäftsführer: Christian Arbeiter ,

      Theatergassen 1,

      96047 Bamberg ,

      arbeiterbriefmarken@arcor.de ,

      Fax: 0951 / 21952

 

      Widerrufsfolgen

15. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Widerrufsbelehrung

 

16. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 1,50 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.

 

17. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg.

 

19. Texte und Abbildungen dieses Auktionskataloges sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe zum  Zwecke der nicht kommerziellen Forschung bei Quellenangabe gestattet

 

Versteigerungsbedingungen zu unseren Saalauktionen entnehmen Sie bitte dem Auktionskatalog.